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Passierscheinstelle

Schulstraße 118

Hier wurde am 29. Januar 1973 eine von fünf
PASSIERSCHEINSTELLEN
zum tageweisen Besuch von Ost-Berlin einge-
richtet. Sie wurden von Ost-Berlin betrieben und
bestanden bis zum Fall der Berliner Mauer im
November 1989. Nach dem Bau der Mauer 1961
konnten Bewohner West-Berlins jahrelang nicht
in den Ostteil der Stadt gelangen.
Erst nach Einführung einer strengen Besuchs-
regelung mit Gebührenpflicht war es der Mehrheit
der Westberliner möglich, Familienangehörige und
Freunde zu besuchen.

Die mit Unterstützung der GESOBAU ermöglichte Tafel wurde am 28. Juni 2005  von Bezirksstadträtin Dagmar Hänisch und GESOBAU-Vorstand Jürgen Lüdtke enthüllt.

Die Einrichtungen hießen offiziell jeweils „Büro für Besuchs- und Reiseangelegenheiten“ und waren - anders als der Tafeltext vermuten lässt - keine Büros der DDR, der keinerlei hoheitliche Rechte in West-Berlin zugestanden wurden. Das Hausrecht hatte der Senat von Berlin, dessen Bedienstete Wartenummern ausgaben und beim Ausfüllen der Anträge behilflich waren. DDR-Bedienstete in braunen Anzügen nahmen die Anträge dann in einem eigenen Raum entgegen und gaben in einem weiteren Raum zwei Tage nach der Antragstellung einen „Berechtigungsschein zum Empfang eines Visums“ aus. Die Visa selbst wurden erst auf dem Hoheitsgebiet der DDR ausgestellt. Die Passierscheinstellen wurden nach dem Vier-Mächte-Abkommen möglich, in dessen Folge u.a. die „Vereinbarung ... über Erleichterungen und Verbesserungen des Reise- und Besucherverkehrs“ am 3. Juni 1972 in Kraft trat. Die anderen vier Büros befanden sich in der Jebensstraße 1 (Charlottenburg), am Waterlooufer 5-7 (Kreuzberg), am Reformationsplatz 5 (Spandau) und in der Schloßstraße 1 (Forum Steglitz). Die Büros stellten ihre Tätigkeit zum Jahresende 1989 ein. 

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