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Opfer des Bombenkriegs
Opfer des Bombenkriegs

Opfer des Bombenkriegs

Sachsendamm 47

I
Von unseren befragten
Werkangehörigen[!]
waren folgende Verluste
durch den letzten
Krieg zu verzeichnen
Todesopfer: 165
Körperbeschädigte: 62
Ausgebombte: 280
Umsiedler: 111
Vermisste: 62

II
Die Toten des
Bombenkrieges
mahnen uns!

III
Du darfst nicht der
Nächste sein
Darum kämpfe mit uns
für den Frieden

Es handelt sich um drei Kalksteinplatten auf einem Sockel aus graugesprenkeltem hellem Granit. Die Inschriften sind in der Reihenfolge von links nach rechts wiedergegeben.
Auf dem Areal befand sich früher das Reichsbahnausbesserungswerk Tempelhof. Die aus der Zeit der Ost-West-Auseinandersetzungen („Kalter Krieg”) stammende Gedenkanlage stand am Nordrand des heutigen Parkplatzes eines großen Einrichtungshauses in unmittelbarer Nähe zum vielbefahrenen Sachsendamm in Höhe der Autobahnausfahrt Alboinstraße (Südrichtung). Sie ist restauriert und Mitte Juli 2021 neu eingeweiht worden in einer kleinen Grünanlage unter Linden gegenüber dem Haupteingang des Einrichtungshauses. Auch der ursprüngliche Sockel aus grobem Waschbeton wurde erneuert.
Links daneben befindet sich ebenfalls seit 2021 eine Erläuterungstafel mit folgender Inschrift:
Das Antikriegsmahnmal am Sachsendamm
Das Mahnmal für die „Toten des Bombenkrieges“ wurde nach Ende des
Zweiten Weltkrieges auf dem ehemaligen Gelände des Reichsbahnaus-
besserungswerks Tempelhof am Sachsendamm errichtet. Das Gelände
gehörte zum amerikanischen Sektor, die Betriebsrechte für das Werk
lagen bei der Deutschen Reichsbahn, die seit 1949 von der DDR be-
trieben wurde. Einmal im Jahr gedachten die Reichsbahnangehörigen
hier ihrer im Zweiten Weltkrieg umgekommenen und verwundeten Kol-
leginnen und Kollegen. Die Beteiligung der Deutschen Reichsbahn an
den Verbrechen der Nationalsozialisten war zu diesem Zeitpunkt in kei-
nem der beiden deutschen Staaten Teil der offiziellen Erinnerungskultur.

Die Sowjetische Besatzungsmacht hatte für den Raum Berlin die Betriebsrechte und auch die Betriebspflichten bei der Reichsbahndirektion Berlin belassen. Dies übernahmen die Westalliierten, als sie in ihre Sektoren einzogen. Damit musste die Deutsche Reichsbahn (DR) weiterfahren und den Betrieb aufrechterhalten, aber nur mit diesem Namen. Deshalb hatte die später faktische Staatsbahn der DDR auch ihren eigentlich anachronistischen Namen beibehalten müssen. Denn als Staatsbahn der DDR hätte sie in den Westsektoren nichts unternehmen dürfen, was sie aufgrund der alliierten Bestimmungen aber musste. Detaillierte Informationen liefert die Dissertation von Johannes Posth, Rechtliche Grundlagen der Deutschen Reichsbahn in West-Berlin, Göttingen 1973.

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