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Nikolaikirche

Nikolaikirchplatz

Die Nikolaikirche
ist das älteste erhaltene und eines der ehrwürdigsten Gebäude Berlins.
Früher war sie die Hauptpfarrkirche, die 1938 außer Gottesdienst
gestellt wurde. Wiederaufgebaut nach schweren Kriegszerstörungen
dient sie seit der 750-Jahr-Feier Berlins 1987 als Museum. Zugleich
ist die Nikolaikirche auch ein Ort, an dem sich Berliner Demokratie-
geschichte ereignet hat. In dem Wissen um die Würde und Bedeutung
der Nikolaikirche als ein Ort gelebter Demokratie stiftete das
Abgeordnetenhaus von Berlin diese Gedenktafel.
1809
wurde infolge der Stein-Hardenberg‘schen Reformen die erste ge-
wählte Stadtverordnetenversammlung Berlins in der Nikolaikirche
eingesegnet und vereidigt.
1991
trat in der Nikolaikirche nach dem Fall der Berliner Mauer 1989 das
erste frei gewählte Gesamtberliner Abgeordnetenhaus zu seiner
konstituierenden Sitzung zusammen.
Die Nikolaikirche ist der Begräbnisort vieler bedeutender Berliner.
Auch
Samuel von Pufendorf
durch Kurfürst Friedrich Wilhelm 1688 als Hofhistoriograph und
Hofrat nach Berlin berufen, ist in der Nikolaikirche bestattet. Von
Pufendorf entwickelte eine der Toleranz verpflichtete Naturrechts-
lehre, die mit ihren erstmals formulierten Grundwerten von
Menschenwürde und Gleichheit der Menschen auf die geistigen
Väter der amerikanischen Unabhängigkeitsbewegung und der
französischen Revolution eingewirkt hat sowie nicht zuletzt auch
in den Grundwertekatalog des deutschen Grundgesetzes einging.
Abgeordnetenhaus von Berlin Berlin-Mitte im Jahre 2001

Enthüllt wurde die Bronzetafel durch Parlamentspräsident Reinhard Führer am 20. November 2001. Die Sitzung der ersten Stadtverordnetenversammlung war am 6. Juli 1809, die konstituierende Sitzung des ersten Gesamtberliner Abgeordnetenhauses nach der Wiedervereinigung am 11. Januar 1991. Samuel Friedrich Freiherr von Pufendorf (Dorf-Chemnitz [Sachsen] 8.1.1632 - Berlin 26.10.1694) war Theologe, Jurist und Historiker. Als erster deutscher Professor für Naturrecht an der Universität Heidelberg erregte er mit seiner unter dem Pseudonym Severinus de Monzambano  verfassten schonungslosen Beschreibung des Zustandes des Deutschen Reiches („De statu imperii germanici“,  1667) großes Aufsehen. Er wirkte danach auch an der Universität Lund und am schwedischen Hofe in Stockholm. Mit späteren Schriften erhob er das Naturrecht zu einer selbständigen Wissenschaft und verfocht das Hoheitsrechts des Staates über die Kirche und den Gedanken voller Gewissensfreiheit.

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