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Karl Sack

Bossenheim b. Bad Kreuznach 9.6.1896 - KZ Flossenbürg 9.4.1945

Witzlebenplatz 1-2

Am Reichskriegsgericht
wirkte hier 1938/39
Dr. Karl Sack
Als Widerstandskämpfer
am 9.4.1945 ermordet
im KZ Flossenbürg

Die Anbringung der Tafel am früheren Reichs­kriegs­ge­richt für den ein­stigen obersten Heeres­rich­ter und Mitbeteiligten am Um­sturz­ver­such vom 20. Juli 1944 löste eine öffentliche Kontro­verse über die Rolle der Mi­li­tärjustiz im "Dritten Reich" aus, denn Sack war als Militär­richter ein be­son­ders scharfer Anwen­der des Militärstrafrechts. In der von der Ge­denk­stätte Deutscher Widerstand herausgegenen Broschüre "Widerstand in Char­lotten­burg" (S.229) wird hervorgehoben, dass Sack als Interpretations­hilfe "zur einheitli­chen Rechtsprechung und Strafzumessung" zum Tatbe­stand der Fah­nenflucht den Erfahrungsbericht Nr. 1 vom Sep­tember 1943 empfahl, in dem es hierzu heißt:

"Im übri­gen muß auch der Soldat, der nicht mehr den Willen hat, an ge­fähr­de­ten Stellen zu kämpfen, wohl aber in anderen Feldtruppent­eilen, et­wa bei rück­wärtigen Einheiten Dienst tun will, bei rich­tiger Würdi­gung der heutigen Kampfverhältnisse als Fahnenflüch­tiger behan­delt werden. Die Flucht vor der kämpfenden Truppe fällt oft zu­sammen mit schlappem, nachlässigem oder ver­ant­wor­tungslosem Verhalten. Der Begriff der Furcht vor persönlicher Gefahr darf dabei nicht zu eng gefaßt werden. Der Krieg erfor­dert den rest­losen Ein­satz des letzten Mannes. Wer sich den Unbilden der Witterung und den Be­schwer­lichkeiten des Landes entziehen will, handelt aus Mangel an Mut und muß dem Täter gleichgestellt wer­den, der sich vor der feindlichen Waffenwir­kung scheut. Mehr wie je in einem Krieg hängt der Endsieg im gegenwärtigen Lebens­kamp­fe unseres Volkes davon ab, daß jeder Mann sich in unerschütter­li­cher Treue auf dem ihm anvertrauten Posten hält."

Die Ent­hül­lung der Bron­ze­tafel durch Ju­stiz­sena­tor Hermann Ox­fort fand am 18.4.1984 in Anwe­sen­heit der Witwe Helle Sack statt.

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