Karl Sack
Witzlebenplatz 1-2
wirkte hier 1938/39
Dr. Karl Sack
Als Widerstandskämpfer
am 9.4.1945 ermordet
im KZ Flossenbürg
Die Anbringung der Tafel am früheren Reichskriegsgericht für den einstigen obersten Heeresrichter und Mitbeteiligten am Umsturzversuch vom 20. Juli 1944 löste eine öffentliche Kontroverse über die Rolle der Militärjustiz im "Dritten Reich" aus, denn Sack war als Militärrichter ein besonders scharfer Anwender des Militärstrafrechts. In der von der Gedenkstätte Deutscher Widerstand herausgegenen Broschüre "Widerstand in Charlottenburg" (S.229) wird hervorgehoben, dass Sack als Interpretationshilfe "zur einheitlichen Rechtsprechung und Strafzumessung" zum Tatbestand der Fahnenflucht den Erfahrungsbericht Nr. 1 vom September 1943 empfahl, in dem es hierzu heißt:
"Im übrigen muß auch der Soldat, der nicht mehr den Willen hat, an gefährdeten Stellen zu kämpfen, wohl aber in anderen Feldtruppenteilen, etwa bei rückwärtigen Einheiten Dienst tun will, bei richtiger Würdigung der heutigen Kampfverhältnisse als Fahnenflüchtiger behandelt werden. Die Flucht vor der kämpfenden Truppe fällt oft zusammen mit schlappem, nachlässigem oder verantwortungslosem Verhalten. Der Begriff der Furcht vor persönlicher Gefahr darf dabei nicht zu eng gefaßt werden. Der Krieg erfordert den restlosen Einsatz des letzten Mannes. Wer sich den Unbilden der Witterung und den Beschwerlichkeiten des Landes entziehen will, handelt aus Mangel an Mut und muß dem Täter gleichgestellt werden, der sich vor der feindlichen Waffenwirkung scheut. Mehr wie je in einem Krieg hängt der Endsieg im gegenwärtigen Lebenskampfe unseres Volkes davon ab, daß jeder Mann sich in unerschütterlicher Treue auf dem ihm anvertrauten Posten hält."
Die Enthüllung der Bronzetafel durch Justizsenator Hermann Oxfort fand am 18.4.1984 in Anwesenheit der Witwe Helle Sack statt.