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Erbgesundheitsgericht Berlin

Tegeler Weg 18-19

In diesen Räumen befand sich von 1934-1945 das für Berlin und
Teile Brandenburgs zuständige Erbgesundheitsgericht. Die dem
Amtsgericht Charlottenburg angegliederten Kammern entschieden
auf Grundlage des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuch-
ses über 21.080 Anträge. In den meisten Fällen handelte es sich
um Zwangssterilisierungen von psychisch Kranken, Menschen mit
geistigen Behinderungen und sozial unerwünschten Menschen.
Der Deutsche Bundestag hat am 25. August 1998 die Beschlüsse
der Erbgesundheitsgerichte für Unrecht erklärt und aufgehoben.
Wir gedenken der Opfer der hier gefällten Entscheidungen.
Der Präsident des Landgerichts Der Präsident des Amtsgerichts
Charlottenburg

Die Enthüllung der Glasacryltafel fand am 29.4.2010 statt. Befestigt ist sie in der ersten Etage im Flur links neben der Tür zu Saal 142. Aus Anlass der Enthüllung hielt Dr. Martin Luchterhand (Landesarchiv Berlin) einen Vortrag über „Zwangssterilisierung durch Urteil: Das Erbgesundheitsgericht Berlin".

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