Alter Berliner Garnisonfriedhof
Kleine Rosenthaler Straße 3-7
Die Geschichte des Friedhofes
Sie befinden sich auf einem der ältesten Friedhöfe Ber-
lins. Seine fast 300 jährige Geschichte widerspiegelt ein
in sich stark differenziertes, umfassendes und vielschich-
tiges Abbild preußisch-deutscher Geschichte. Die we-
nigen erhaltenen Grabmale sind von hohem histori-
chen und kunsthistorischen Wert Die enthaltenen 32
gußeisernen Kreuze dokumentieren in einzigartiger
Weise die Blütezeit des Berliner Eisenkunstgusses in der
ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
Neben frühen klassizistischen Zeugnissen der Grabmal-
kunst sind Beispiele aus der Zeit der Romantik, Neogo-
tik wie auch des Jugendstils enthalten.
der 1655 gegründeten Garnisongemeinde wurde um
1706 von Friedrich I. zur Bestattung ihrer Toten ein
Stück Land innerhalb der Circumvallationslinie, der
Zoll- und Stadtgrenze, angewiesen. Dieses wurde im
Norden durch Linienstraße (sie folgte dem Verlauf
der Circumval tionslinie), im Süden durch die Mulack-
straße, im Osten durch die heutige Rückerstraße und im
Westen durch jetzige Kleine Rosenthaler Straße be-
grenzt. Die mitten durch das Gebiet laufende heutige
Gormannstraße teilte den Friedhof in zwei unterschied-
lich genutzte Abschnitte.
Der westlich der Gormannstraße liegende Teil des Gar-
nisonkirchhofes, wie die gesamte Anlage ursprünglich
hieß, wurde vornehmlich als Begräbnisstätte für Offi-
ziere des preußisch - deutschen Heeres genutzt und als
Offiziersfriedhof bezeichnet.
Der östlich der Gormannstraße liegende größere Fried-
hofsteil diente der- Bestattung der Mannschaften und
wurde Gemeinenfriedhof genannt. Dieser Teil ist nicht
mehr erhalten.
Das Gründungsjahr der Friedhofsanlage ist auf Grund
fehlender Urkunden und Akten nicht belegbar. Mit Si-
cherheit fanden seit 1706 Bestattungen auf beiden
Friedhöfen statt.
Die Kircher der Garnisongemeinde wurde 1703 nach
Plänen von Martin Grünberg (1655 – 1707) errichtet.
Die nach einer Explosion des Berliner Pulverturmes
stark beschädigte und daraufhin abgerissene Garnison-
kirche wurde wesentlich größer, nach Plänen von Phil-
ipp Gerlach d.J. (1679 – 1748) wiederaufgebaut.
Die Jahreszahl 1722, die sich über dem Eingang der Gar-
nisonfriedhofes in der Kleinen Rosenthaler Straße be-
findet, weist auf das Jahr der Einweihung hin.
Um ihre finanzielle Situation zu verbessern, sah sich die
Garnisongemeinde gezwungen, Teile der Grundstücks-
fläche der Friedhofsanlage zu verkaufen.
Bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts wurden mehrere
Grundstücke an der Gormannstraße und Mulackstraße
verkauft.
Die beiden Teile des gemeinsam verwalteten Friedho-
fes unterschieden sich sowohl in ihrer Größe als auch
in ihrer Ausstattung. Während der den Offizieren vor-
behaltene Teil des Garnisonfriedhofes von Anfang an mit
einer Mauer umgeben war, bestand die Einfriedung des
Gemeinenfriedhofes aus einem Bretterzaun. Das Ver-
waltungsgebäude aus dem 19.Jahrhundert befindet sich
auf dem Offiziersfriedhof.
Mit dem Erlaß des Preußischen Landrechtes von 1794
bemühte sich die Polizeiverwaltung, die beiden Fried-
höfe zu beseitigen bzw. in die Außenbezirke zu verle-
gen. Der an der Erhaltung ihrer Friedhöfe interessier-
ten Militärverwaltung wurde die Verwahrlosung der
Friedhöfe, besonders des Gemeinenfriedhofes, vorge-
worfen. Daraufhin wurden eine Belegungsordnung er-
lassen, über 300 Bäume gepflanzt, der Bretterzaun er-
neuert sowie Rasenflächen und ein Brunnen angelegt.
Die Schließungs- und Verlegungspläne wurden jedoch
nicht aufgegeben.
1854 ordnete das Kriegsministerium an, die Verstorbe-
nen des Garnisonlazarettes nicht mehr auf dem Garni-
sonfriedhof. sondern auf dem Invalidenfriedhof vor den
Toren der Stadt zu begraben. In der Folgezeit wurden
in den Außenbezirken die »Neuen Garnisonfriedhöfe«
in der Hasenheide (1861) und im Wedding (1867) an-
gelegt.
Die letzten regulären Beisetzungen auf dem nicht mehr
erhaltenen Gemeinenfriedhof fanden 1867 statt. 1877
wurde der geschlossene Gemeinenfriedhof als Spazier-
park freigegeben.
Die freien Flächen wurden bis 1890 an 430 Familien als
Laubenparzellen verpachtet. Die Geschichte des Ge-
meinenfriedhofes endet mit der Erteilung einer polizei-
lichen Sondergenehmigung, Beigesetzte zum Offiziers-
friedhof umzubetten, deren Ruhefrist noch nicht abge-
laufen war. 1900 wurde der völlig abgeräumte Gemei-
nenfriedhof zur Bebauung freigegeben. Die Garnison-
gemeinde benötigte den Erlös aus dem Verkauf der
Grundstücke für den Umbau ihrer Kirche. Bis um 1900
wurden sämtliche Berliner Kirch- und Friedhöfe der In-
nenstadt geschlossen, bzw. vor die Stadttore verlegt.
Nur der Offiziersfriedhof konnte aufgrund der Bemü-
hungen der Militärgouverneurs weithin für Bestattun-
gen genutzt werden. Bis 1945 wurden hier regelmäßig
Bestattungen durchgeführt.
In der Zeit des Nationalsozialismus war der Garnison-
friedhof der Standortverwaltung der Wehrmacht unter-
stellt. Etwa 4500 Tote wurden bis 19411 in zum Teil 4 mal
belegten Gräbern beerdigt. 1945 wurden 1043 Kriegs-
opfer in vier Massengräbern in Grabfeld IV beigesetzt.
Nach Kriegsende wurde der Garnisonfriedhof als Mili-
tärfriedhof auf Alliierten Kontrollratsbeschluß beschlag-
nahmt.
Die damalige Friedhofsverwaltung konnte jedoch wei-
terhin Bestattungen und Umbettungen vornehmen. Ein
Magistratsbeschluß verfügte die Schließung des Friedho-
fes zum 30.04.1951. Ab Januar 1951 wurden die Öff-
nungszeiten auf 4 Stunden an 4 Tagen in der Woche ein-
geschränkt.
In mehreren Aktionen wurden 1951 und 1953 eine un-
bekannte Anzahl von Gräbern abgeräumt, darunter auch
z.T. wertvolle Grabkreuze und Grabgitter, die sich in
einem schlechten Zustand befanden.
Auch nach der verfügten Schließung des Garnisonfried-
hofes fanden noch vereinzelt Beisetzungen statt. Die
letzte Urnenbeisetzung erfolgte 1961. Bis zu diesem
Zeitpunkt (1961) unterstand der Garnisonfriedhof dem
»Garnisonkirchenkollegium der Alten Garnisonkirche«.
Danach ging die Rechtsträgerschaft auf den Magistrat
von Groß – Berlin, Rat des Stadtbezirkes Mitte, über.
1978 stand der Erhalt des Alten Garnisonfriedhofes er-
neut zur Diskussion. Offenbar bot der Friedhof ein un-
gepflegtes Bild. Der Erhalt des historisch wertvollen
Grabmalbestandes konnte durch eine Initiative des In-
stitutes für Denkmalpflege und Kulturbundes der
DDR gesichert werden. Nicht verhindert werden
konnte die parkartige Umgestaltung des Friedhofes, bei
der das vorhandene Wegenetz vollständig aufgelöst und
von den 489 vorhanden Grabdenkmalen 309 abge-
räumt wurden. Daraufhin wurde die völlig veränderte
Anlag unter Denkmalschutz gestellt. Nur Grabstät-
ten einiger weniger Persönlichkeiten des preußisch -
deutschen Heeres sollten erhalten bleiben.
Von 1971 – 1990 war das Stadtgartenamt beim Magistrat
von Berlin (Ost) und von 1991-1994 die Senatsverwal-
tung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Abt. III, für
den Garnisonfriedhof verantwortlich. Heute ist das Na-
turschutz- und Grünflächenamt Mitte von Berlin die zu-
ständige Behörde.
In den 90er Jahren wurden vielfältige Initiativen entwic-
kelt, um den Garnisonfriedhof in Würdigung seiner na-
tionalen Bedeutung zu erhalten, der Öffentlichkeit stär-
ker bekannt zu machen und noch Vorhandenes in sei-
nem Bestand zu sichern.
Unter Federführung des Landesdenkmalamtes Berlin -
Gartendenkmalpflege – wirken virlfältige haupt- und eh-
renamtliche Kräfte an diesem Vorhaben mit.
Gartenarchitekten und Kunsthistoriker, Metallbildre-
stauratoren und Steinmetzen, Nachfahren von auf die-
sem Friedhof Bestatteten und interessierte Bürger der
Stadt engagieren sich.
Ein Förderverein Alter Berliner Garnisonfriedhof e.V.
wurde gegründet, dessen Ausstellung sich im Gärtner-
haus des Friedhofes befindet. Im Vordergrund aller Ak-
tivitäten steht die Erhaltung und der Schutz ausgewähl-
ter, besonders gefährdeter Grabdenkmale.
Künstlerich oder historisch wertvolle
Grabmale auf dem Garnisonfriedhof
In der Nähe des Einganges, im Grabfeld Vl, befindet sich
ein Kalksteinhügel mit einer Schmuckurne (siehe
Abb. 3). Es ist das älteste erhaltene Grabmal auf dem
Garnisonfriedhof. Hier wurde neben drei weiteren Per-
sonen 1787 ein unbekannter Offizier beerdigt. Ein wei-
teres frühes Urnengrab auf dem Garnisonfriedhof ist
das des 1797 im Alter von drei Jahren verstorbenen Carl
Alexander Eduard Graf von der Schulenburg (siehe
Abb. 4). Zu diesem Grabmal im Empirestil gehörte ur-
sprünglich ein sich anlehnender trauernder Genius mit
gesenkter Fackel (nicht erhalten).
Mit dem Wirken der Architekten David und Friedrich
Gilly wurde eine neue Epoche der Grabmalkunst ein-
geleitet: Im Grabfeld Vl befindet sich das Grabmal des
1800 verstorbenen Obersten Georg Friedrich Wilhelm
von Winterfeld. Die sockellose Sandsteinstele. Deren
einziger plastischer Schmuck aus einer Deckplatte in
Form eines Flachgiebels mit Akroterien besteht, wider-
spiegelt die klaren Formen des Berliner Frühklassizis-
muss der Gilly - Zeit. Das etwas feiner durchgearbeitete
Grabmal Georg Wilhelm von Sohr stammt ebenfalls aus
der Gilly - Schule und wurde 1817 errichtet. 1843
wurde das Grabdenkmal Friedrich Baron de la Motte
Fouqué errichtet (siehe Abb. 6). Die einfache Sandstein-
stele tragt einen palmettenverzierten akroterienartigen
Aufsatz mit aufgesetztem gußeisernen Kreuz. Eines der
vornehmsten Beispiele klassizistischer Grabdenkmal-
kunst ist das Grabmal Ludwig Matthias Nathanael Gott-
lieb von Brauchitsch (1757 – 1827). Die gußeiserne Stele
mit antiker Palmettenbekrönung (wahrscheinlich nach
einem Entwurf Karl Friedrich Schinkels, ausgeführt von
Ludwig Wilhelm Wichmann) zeigt eindrucksvoll die
hohe Qualität des Berliner Eisenkunstgusses. Die Dünn-
flüssigkeit der verwendeten Gußlegierung auf der Basis
von Raseneisenstein ermöglichte feine Details und
klare saubere Schriftzüge, die noch heute gut lesbar
sind. Das Grabmal Ernst Ludwig von Tippelskirch (1774
- 1840) im Grabfeld III ist das einzige Zinkgußgrabmal
auf dem Garnisionsfriedhof (siehe Abb. 7). Die Zinkguß-
stele wurde von August Soller entworfen.
Ein Beispiel aus der Spätzeit Berliner Eisenkunstgus-
ses ist das neugotische Tabernakel vom Grabmal Daniel
Friedrich Gottlob Teichert (1796 - 1853). Es entstand
1860 in der Schinkelnachfolge (siehe Abb. 5). Unter dem
Tabernakelgewölbe mit eingearbeitetem Maßwerk be-
fand sich ursprünglich die Standfigur eines Todesgenius
mit gesenkter Fackel. Die wertvolle Eisengußstatue
wurde Ende der 70er Jahr gestohlen
Im Grabfeld III befindet sich das Grabmal Carl Friedrich
von Holtzendorff (1764 – 1828). Die rote Granitstele
mit einem flachgiebeligen Aufsatz entstand nach einem Entwurf
Schinkels. Die 1829 aufgestellte Stele trägt im
oberen Teil ein Bronzerelief, das vermutlich von Tieck
oder Wichmann bzw. deren Schule stammt.
Die wohl bekannteste Grabstätte ist die des Freiherrn
Adolph von Lützow (1782 - 1834), Freikorpsführer in
den Befreiungskriegen 1813 bis 1815.
Die Sandsteinplatte und die dahinter stehende Erinne-
rungsstele aus Granit sind nicht mehr original. Sie wur-
den im Laufe der Zeit ausgetauscht und in ihrer Anord-
nung verändert.
Ein Charakteristikum des Garnisonfriedhofes sind die
vielen gußeisernen Kreuze aus der Blütezeit des Berli-
ner Eisenkunstgusses. Der Eisenkunstguß ist ein Zweig
der Technologieentwicklung des beginnenden Industrie-
zeitalters. Er ermöglichte u.a. die serielle industrielle
Fertigung von Grabkreuzen, Grabschmuck und Grabgit-
tern. Die in den Berliner Eisengießereien hergestellten
Grabmale und Gitter wurden auch in andere Teile
Deutschlands geliefert. Die serielle Fertigung bedingte
jedoch den allmählichen Verfall der künstlerischen Qua-
lität der in großen Mengen hergestellten Gußwaren. Die
gußeisernen Kreuze der Grabanlage Carl Friedrich von
dem Knesebeck (1768 - 1848) und seiner Gattin Adol-
phine von dem Knesebeck (1772 -1844) sind die be-
deutendsten Grabkreuze auf dem Garnisonfriedhof und
wahrscheinlich einzigartig in der Geschichte der Berli-
ner Grabdenkmalkunst. Die Fläche des Kreuzes wird
durch zarte Stege aufgelöst. Seine transparente und fili-
grane Ausführung verlangte hohes technisches Können
vom Eisengieße Modelleur. Einige weitere Beispiele
für gußeiserne Grabkreuze aus den Werkstätten des
Berliner Eisenkunstgusses sind: Das Grabdenkmal Her-
mann Baron von Puttkamer (1804 - 1844). Ein Eisen-
kreuz mit gotisierenden Dreipaßenden, errichtet um
1844. Das Grabdenkmal Friedrich Wilhelm von Grau-
mann (1760 - 1834): ein Eisenkreuz mit palmettenarti-
gen antikisierenden Enden. Das Grabdenkmal Werner
Baron von der Osten - Sacken (1821 - 1889). Das Ei-
senkreuz mit kreisförmig erweitertem Mittelteil trägt
gotisierende Kreuzenden. Die Grabdenkmale Wilhelm
von Clausewitz (1773 – 1849) und Heinrich von Gutz-
merow (1785 – 1861). Die beiden Eisenkreuze tragen
eingearbeitete gotisierende Stilelemente. Sie stammen
aus serieller Fertigung.
Ein weiterer Grabmaltyp aus den Werkstätten des Ber-
liner Eigenkunstgusses sind die gußeisernen Grabplat-
ten, die aufrecht stehend die Form des Epitaph nachah-
men. Wir haben es hier mit einem recht seltenen Grab-
maltyp zu tun, der stilistisch auf die zweidimensional
ausgerichtete Grabmalkunst vor 1800 Bezug nimmt und
diese mit den Mitteln des Berliner Eisenkunstgusses um-
setzt: Das Grabmal Alexander von Trützschler, errichtete
1833, besteht aus einer in zwei übereinander liegende
Felder aufgeteilten gußeisernen Platte. Sie wird von an-
gesetzten, fialbekrönten Säulen gefaßt. Zwischenden
Fialen erstreckt sich ein waagerechtes Band durchbro-
chenen Maßwerkes mit einer Reihe darauf aufgesetzter
Kreuzblumen. Ein weiteres Beispiel für diesen Stil sind
die drei Grabmale der Familie von Gumtau, 1847, 1864
und 1904 (siehe Abb. 8).
Diese Informationstafel befindet sich hinter dem Friedhofseingang zur linken Seite die Stufen hinauf. Auf der Vorderseite der Tafel ist der Informationstext zu finden. Auf der Rückseite befindet sich eine Karte des Friedhofs, mit einer nummerierten Auflistung der noch vorhandenen bedeutenden Grabdenkmale und -stellen, bedeutender Persönlichkeiten sowie den nicht mehr vorhandenen Grabdenkmalen. Ebenso auf der Rückseite zu finden ist das Impressum des zuständigen Fördervereins, die Vorstandsmitglieder und die an Restaurierungen beteiligten Firmen.
Diese blaue Informationstafel geht zurück auf eine Idee des Landesdenkmalamts. Weitere Tafeln desselben Designs existieren im gesamten Stadtraum Berlins. Die Tafeln sind gerahmt von einem Stahlgestell, die Texte und Bilder befinden sich auf einer beschichteten Kunststoffplatte.
Die Bildunterschriften entsprechend der Einbettung im Fließtext:
[1] Abb. 1 Gußeiserne Grabkreuze auf dem Garnisonfriedhof.
Foto um 1942. In: Bildarchiv Foto Marburg.
[2] Abb. 2 Das Wegenetz des Alten Berliner Garnisonfriedhofes
bis 1978. Quelle: Büro Selmanagić, 1993.
[3] Abb. 3 Der Urnenhügel nahe des Haupteingangs.
Foto um 1942. In: Bildarchiv Foto Marburg.
[4] Abb. 4 Das Grabmal des Grafen von der Schulenburg.
Foto um 1942. In: Bildarchiv Foto Marburg
[5] Abb. 5 Das Tabernakelgrabmal Teichert.
Foto um 1942. In: Bildarchiv Foto Marburg
[6] Abb. 6 Das Grabmal de la Motte Fouqué
Foto um 1942. In: Bildarchiv Foto Marburg
[7] Abb. 7 Das Grabmal v. Tippelskirch.
Foto um 1942. In: Bildarchiv Foto Marburg
[8] Abb. 8 Zwei Grabmale der Familie Gumtau.
Foto um 1942. In. Bildarchiv Foto Marburg
Unten rechts auf der Tafel befinden sich folgende Literaturhinweise und Quellenangaben:
Der Alte Berliner Garnisonfriedhof
im Spannungsfeld zwischen Scheu-
nenviertel und Monbijou, Berlin
1995, hrsg. vom Förderverein Alter
Berliner Garnisonfriedhof e.V.
Berg, G. und H.: Aus der Geschichte
der Alten Berliner Garnisonfried-
höfe. Dokumentation des Kultur-
bundes der DDR. Berlin 1988.
Friedel. E.: Die alten Militär- Kirch
höfe an der Linienstraße in Berlin,
in: Mitteilungen des Vereins für die
Geschichte Berlins 1889 - 1893.
Berlin 1891.
Frommel E.: Gedenkblätter zum
150 jährigen Jubiläum der Kgl. Gar-
nisonkirche zu Berlin. Berlin, 1872.
Gottschalk, W.: Garnisonfriedhof,
Invalidenfriedhof. Berlin 1991.
Plumeyer, K.: Beiträge zur Ge-
schichte der Garnisonfriedhöfe, in:
Mitteilungen des Vereins für die Ge-
schichte Berlins. Berlin 1924.
Schmidt, E.: Der preußische Eisen-
kunstguß, Technik - Geschichte -
Werke - Künstler. Berlin 1981.
Selmanagić, A.: Der Alte Berliner
Garnisonfriedhof.
Gartendenkmalpflegeisches Gut-
achten, Berlin 1994.
Ebenfalls sind die 'Allgemeinen Vorschriften' auf dem Garnisonfriedhof auf der Tafel abgedruckt:
1. Status
Der Garnisonfriedhof ist ein ge-
schlossener Friedhof. Es finden kei-
ne Beisetzungen mehr statt.
Der Garnisonfriedhof steht als
Gesamtanlage seit 1988 unter
Denkmalschutz.
2. Zuständigkeit
Die Verwaltung des Garnisonfried-
hofes obliegt dem Naturschutz-
und Grünflächenamt Mitte von
Berlin. (Wallstraße 76/79. 10179
Berlin, Tel. 308 67 412)
3. Ordnungsvorschriften
Das Gesetz zum Schutze der öf-
fentlichen Grün- und Erholungsan-
lagen vom 3. November 1962.
Das Gesetz über die landeseige-
nen und nichtlandeseigenen Fried-
höfe (Friedhofsgesetz vom I. No-
vember 1995). Die Verwaltung bit-
tet um ein angemessenes Verhal-
ten, das der Würde dieses Ortes
gerecht wird.
Der Friedhof ist geöffnet: im Som-
merhalbjahr: 7 Uhr - 19 Uhr, im
Winterhalbjahr: 8 Uhr - 16 Uhr.
Aus besonderem Anlaß kann der
Friedhof ganz oder teilweise ge-
sperrt werden.
Kinder unter zehn Jahren dürfen
den Friedhof nur in Begleitung Er-
wachsener und unter deren Ver-
antwortung betreten.
Nicht gestattet ist:
a) das Mitbringen von Tieren mit
Ausnahme von Führhunden für
Blinde,
b) das Benutzen von Sport- und
Spielgeräten sowie das Befahren
der Wege mit Fahrzeugen aller Art,
auch Fahrrädern – mit Ausnahme
von Kinderwagen, Wagen für Kör-
perbehinderte und Handwagen,
soweit nicht besondere Ge-
nehmigung erteilt wird,
c) das Verteilen von Druckschrif-
ten ohne Genehmigung,
d) ohne Genehmigung das Feilbie-
ten von Waren aller Art, insbeson-
dere von Blumen und Kränzen, das
Anbieten gewerblicher Dienste
sowie gewerbliches Fotografieern
oder Filmen,
e) das Einsammeln von Gaben auf
dem Friedhof,
f) das Ablegen von Abraum außer-
halb der hierfür vorgesehenen
Plätze und jede sonstige Verunrei-
nigung der Wege und Grabstätten,
g) das Mitnehmen von Pflanzen,
Schnittblumen und anderem Grab-
schmuck vom Friedhof ohne Ge-
nehmigung.
Mitwirkung von Künstlern
und Durchführung gewerbli-
cher Arbeiten
Künstler, Bildhauer, Gärtner und an-
dere Handwerker haben bei ihrer
Tätigkeit auf dem Friedhof die An-
ordnungen der Verwaltung zu befol-
gen. Die Vornahme gewerblicher
gärtnerischer Arbeiten einschließ-
lich der Grabpflege ist der Verwal-
tung bei erstmaliger Aufnahme der
Arbeiten anzuzeigen; bereits nach
früherem Recht zugelassene Betrie-
be bedürfen der Anzeige nicht. Ge-
werbliche Arbeiten dürfen nur an
Werktagen ausgeführt werden. Je-
weils eine Stunde vor Ende der Be-
suchszeit, an Sonnabenden bis
13 Uhr, sind die Arbeiten abzuschlie-
ßen und die Arbeitsstellen aufzuräu-
men und zu reinigen. Ausnahmen
hiervon können an sechs Werkta-
gen vor dem Ostersonntag, dem
Pfingstsonntag, dem Buß- und
Bettag und vor dem Totensonntag
zugelassen werden. Die Gewerbe-
treibenden dürfen die Wege des
Friedhofes nur mit leichten Fahr-
zeugen befahren.
Grabmalvorschriften
Das Errichten oder Verändern von
Grabmalen bedarf der vorherigen
Zustimmung der Verwaltung. Die
Zustimmung ist vom Nutzungsbe-
rechtigten schriftlich mit den erfor-
derlichen Unterlagen zu beantra-
gen. Ist ein Grabmal ohne Zustim-
mung oder abweichend von den
Unterlagen, auf Grund derer die Zu-
stimmung erteilt wurde, errichtet
oder verändert worden, so sind die
Nutzungsberechtigten verpflichtet,
auf VerIangen die festgestellten Män-
gel zu beseitigen oder das Grabmal
zu entfernen. Geschieht dies inner-
halb einer angemessenen Frist nicht.
so kann das Grabmal auf Kosten der
Nutzungsberechtigten entfernt und
einstweilen sichergestellt werden.
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig handelt, wer gegen
die o. g. Vorschriften verstößt.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit
einer Geldbuße geahndet werden.
Verwaltungsbehörde im Sinne des
§ 36 Abs. I Nr. I des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten ist das Be-
zirksamt Mitte von Berlin.
Haftung
Für Diebstähle auf dem Friedhof
und für Beschädigungen der Grab-
Stätten und ihrer Ausstattung durch
Dritte oder durch Tiere haftet Ber-
lin nicht.