zurück zur Suche

Mtoro bin Mwenyi Bakari

Dunda (Tansania) um 1869 - Berlin 14.11.1927

Fidicinstraße 5

In diesem Haus wohnte 1905
MTORO BAKARI
um 1869-14.11.1927
Im Jahr 1900 verließ Bakari die Kolonie Deutsch-Ostafrika,
um eine Stelle als Lehrer des Kiswahili in Berlin anzunehmen.
Dort und in Hamburg trug er als Muttersprachler, Autor
und Dozent wesentlich zur Erforschung dieser Sprache bei.
Standhaft widersetzte er sich dem persönlich erfahrenen,
durch die Kolonialpolitik forcierten Rassismus.
Damit setzte er ein Zeichen für die Gleichberechtigung
aller Menschen, ungeachtet ihrer Herkunft und Religion.

Die Berliner Gedenktafel wurde am 25. April 2024 von Sarah Wedl-Wilson, Staatssekretärin für Kultur, und Dr. Ludger Wimmelbücker, Historiker, enthüllt.

Der Lektor, Autor und Sprachwissenschaftler Mtoro Bakari kam im Juni 1900 nach Berlin, wo er am Seminar für orientalische Sprachen bis 1905 Kiswahili unterrichtete. Zwischen 1909 und 1913 setzte er seine Tätigkeit als Sprachlehrer am Kolonialinstitut in Hamburg fort. Als gebildeter Muslim und Muttersprachler trug Mtoro Bakari wesentlich zur wissenschaftlichen Arbeit seiner deutschen Kollegen bei, die die Sprache und Kultur der Swahili erforschten. Außerhalb der Institutionen, in denen er beschäftigt war, hielt er Vorträge und debattierte mit christlichen Missionaren über religiöse Fragen. Bekannt wurde er vor allem als Autor der „Sitten und Gebräuche der Suaheli“, die zu einem großen Teil auf seinen Texten basieren und 1981 in Form einer kommentierten englischen Übersetzung erschienen.

Der Ausgangspunkt seines gegen die Kolonialherrschaft gerichteten Widerstands war die individuelle Erfahrung mit dem von den beiden genannten Institutionen ausgehenden Rassismus. Mtoro Bakari widersetzte sich den Diskriminierungen konsequent und standhaft, ungeachtet der erheblichen Nachteile, die ihm daraus entstanden. Als Folge davon verlor er sowohl in Berlin als auch in Hamburg seine Dozentenstelle.

Insbesondere widersetzte er sich der Idee der rassischen Segregation und der damit verbundenen Entrechtung. Seine Möglichkeiten, seine Gedanken dazu offen und öffentlich zu äußern, waren äußerst begrenzt. Doch seine Handlungen zeigten dies umso deutlicher, so etwa im Fall der Heirat mit einer deutschen Frau, die zu seiner Kündigung in Berlin führt. Im September 1905 verbietet der Gouverneur Bertha und Mtoro Bakari die Einreise nach Deutsch-Ostafrika und zwingt sie, auf demselben Schiff zurückzukehren. Zur gleichen Zeit wird in der Kolonie Deutsch-Südwestafrika (heutiges Namibia) die erste Verordnung gegen Ehen zwischen Schwarzen und weißen Personen in den deutschen Kolonien erlassen.

Von einer akademischen Laufbahn ausgeschlossen befand sich Mtoro Bakari seit 1914 in einer prekären Situation. Weitere Diskriminierungserfahrungen folgten. Die Anerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft wurde ihm offenbar bis zu seinem Tod im November 1927 versagt.

zurück