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Franz Jägerstätter

St. Radegund, Österreich 20.5.1907 - Brandenburg-Görden 9.8.1943

Witzlebenplatz

In diesem Gebäude wurde der
österreichische Bauer
Franz Jägerstätter (1907-1943)
vom ehemaligen Reichskriegsgericht
wegen seiner Gewissensentscheidung
gegen eine Kriegsteilnahme
am 6. Juli 1943 zum Tode verurteilt.
Mit ihm gedenken wir all jener,
die wegen einer
Gewissensentscheidung Opfer
von Kriegsgerichten wurden.

In this building, on July 6, 1943,
the Austrian farmer
Franz Jägerstätter (1907-1943)
was sentenced to death by the Supreme
Military Court of the Third Reich
on grounds of his conscientious
objection to military service.
In commemoration of
Franz Jägerstätter and all those
who for like reasons were made
victims of military courts.

Nach einem Be­richt des Tagesspiegel vom 10.2.1994 nahm der Präsident des Bun­des­ver­mögens­amts, Klaus-Jürgen Rich­ter, die bisherigen Vor­behalte gegen eine An­bringung der Ge­denktafel für Jägerstät­ter am ehema­ligen Reichs­kriegs­ge­richt "ange­sichts des 'nun vor­hande­nen Wis­sens'" zu­rück. Nachdem er nach einem ersten Militäreinsatz 1941 Untaten der Wehrmacht mitbekommen hatte, war der gläubige Katholik aus Gewissens­gründen einer zweiten Einberufung vom 23.2.1943 nicht gefolgt. Er wurde wenige Tage später verhaftet und kam über Linz nach Berlin-Tegel. Das Reichskriegsgericht verurteilte ihn da­für wegen "Wehr­kraftzer­setzung" zum Tod. Am 9.8.1943 wurde er im Zucht­­haus Bran­denburg hinge­richtet. Auf dem Weg zur Hin­rich­tung soll er ge­sagt haben: "Lieber die Hände gefesselt als den Wil­len!" Die Ver­wei­gerung der Anbrin­gung der Tafel wurde (lt. Tagesspiegel) "inter­national verur­teilt", denn Jäger­stätter gehöre "in der amerika­ni­schen Friedensbewegung neben Martin Lu­ther King und Mahatma Gandhi zu den Symbolfiguren des gewalt­lo­sen Wider­stan­des". 2007 wurde er selig gesprochen. Eine Bron­ze­tafel (30x45cm) mit der Inschrift: Hier wurde der öster­reich­i­sche Bauer
Franz Jägerstätter (*1907 +1943)
vom ehemaligen Reichs­kriegs­gericht
wegen seiner Gewissens­ent­scheidung
gegen eine Kriegsteil­nahme
am 6. Juli 1943 zum Tod ver­urteilt.
Gan­dhi-Informa­tions-Zentrum
Österreichi­sches General­konsulat
­ Pax Chri­sti Österreich
Kam­pagne gegen Wehrpflicht, Zwangs­dien­ste und Mili­tär sollte bereits am 6.7.1995 an­ge­bracht werden, konnte jedoch in Anwesen­heit der Witwe Franziska Jägerstätter nur der Öffentlichkeit vor­ge­stellt wer­den, weil die Anbringung erneut untersagt wurde. Die Nennung der Ini­tiatoren auf der Tafel außer dem öste­r­reichischen Gene­ralkon­su­lat wurde als eine sie in den Vorder­grund rückende Werbung gewertet, die die eigentli­che Ehrung Jä­ger­stätters hintanstelle. "Die Bundes­ver­mögensver­wal­tung ver­wei­ger­te auf An­ord­nung des Bundes­justiz- und Bundes­fi­nanzministeriums die Erlaub­nis zu der An­bringung der Tafel, da dadurch für diese Organi­sa­tionen 'auch in der Öffent­lichkeit ge­worben wird'." (Tsp, 7.7.95) Das Urteil des Reichskriegs­gerichts wurde endlich im Mai 1997 aufgehoben, die Anbringung der Bronzetafel am mittleren Pfeiler des Zauns im Eckbereich erfolgte am 4.7.1997. Die Tafel befindet sich am Witzlebenplatz Ecke Witzlebenstraße.

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